Der Aktenplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin

Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.

Das Berliner IFG gilt für alle nach dem Aktenplan geführten Akten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.

Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach § 5 ff. Berliner IFG entgegenstehen.

Zur Zeit laufen im Land Berlin die organisatorischen Vorbereitungen für die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte. Zielstellung hierbei ist es, einen Aktenplan im E-Akte System zu hinterlegen, der übersichtlich gestaltet ist. Von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, bei der die Projektleitung für die elektronische Akte verortet ist, wurde unter Beteiligung weiterer Behörden ein Rahmenaktenplan erarbeitet.

Der Aktenplan des Bezirksamtes Mitte wird in den nächsten Monaten unter Berücksichtigung der Struktur des Rahmenaktenplanes grundlegend überarbeitet. Bei Bedarf können Sie jedoch weiterhin die aktenhaltenden Stellen aus der hier veröffentlichten Version des Aktenplanes entnehmen.

  • Aktenplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin

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